FAQ'S
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen
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2
Mietkosten und Nebenkosten
3
Mietvertrag und Kündigung
4
Wohnungsausstattung und Zustand
5
Hausordnung und Gemeinschaftsbereich
6
Sicherheits- und Zugangsfragen
7
Parkmöglichkeiten
8
Lage und Umgebung
9
Energieeffizienz & Heizkosten
Zusätzliche Dienstleistungen
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Kommunikation mit dem Vermieter
Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie eine umfassende Sammlung von häufig gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten. Unser Ziel ist es, Ihnen so schnell und einfach wie möglich weiterzuhelfen, indem wir die häufigsten Anliegen und Unklarheiten bereits im Vorfeld klären.
Unser FAQ-Bereich deckt eine Vielzahl von Themen ab, die unsere Kunden am häufigsten beschäftigen. Egal, ob es um unsere Dienstleistungen, die Nutzung unserer Produkte, technische Probleme oder allgemeine Informationen geht – die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Bevor Sie uns kontaktieren, empfehlen wir Ihnen daher, einen Blick in die FAQs zu werfen. Oft lässt sich Ihr Anliegen damit schnell und unkompliziert lösen.
Sollten Sie dennoch keine Antwort auf Ihre spezifische Frage finden, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Für weitergehende Anliegen können Sie uns unter der folgenden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erreichen:
Telefon: +43 3452 75172
E-Mail: wohnen@suedsteirerimmobilien.com
Wir bitten Sie jedoch, uns nicht bei jeder Kleinigkeit sofort zu kontaktieren. Nutzen Sie bitte zuerst die Möglichkeit, in unseren FAQs nachzusehen. Dies hilft uns, uns auf dringende Anfragen zu konzentrieren und Ihnen in Notfällen noch schneller zu helfen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Ihnen bei Bedarf weiterzuhelfen. Ihr Anliegen ist uns wichtig, und wir sind stets bemüht, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Mietvertrag?
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Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Mietvertrag festgelegt. Üblicherweise beträgt sie einen Monat. In vielen Fällen - und auch bei uns - gilt jedoch eine dreimonatige Kündigungsfrist. Beispiel: Wenn Sie am 1. Dezember 2024 eine Wohnung beziehen und diese nach einem Jahr, also am 1. Dezember 2025, kündigen möchten, wird die Kündigung mit Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31. März 2025 wirksam. Bis dahin sind weiterhin die Miete und Nebenkosten zu zahlen. Für individuelle Fragen oder Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was bedeutet unbefristeter Mietvertrag?
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Ein unbefristeter Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Mieter kann den Vertrag nach Ablauf eines Jahres jederzeit mit der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfrist beenden.
Was bedeutet befristeter Mietvertrag?
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Befristete Mietverträge können in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden, es sei denn, eine Kündigungsmöglichkeit wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart. Ein solcher Vertrag hat eine festgelegte Laufzeit von mindestens drei Jahren. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Mieter den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden. Verlängerungen sind schriftlich möglich, jedoch höchstens zweimal für insgesamt maximal sechs Jahre.
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Mietkosten und Nebenkosten
Wie hoch ist die Miete und was ist im
Mietpreis enthalten?
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Die Nettomiete einer Wohnung wird auf Basis der Wohnungsgröße und des Quadratmeterpreises berechnet und kann daher variieren. Grundsätzlich gilt: Je größer die Wohnung, desto höher die Nettomiete. Zusätzlich zur Nettomiete werden die monatlichen Nebenkosten in Rechnung gestellt, die bei jeder Wohnung anfallen und gemeinsam mit der Miete abgerechnet werden.
Wie setzen sich die Nebenkosten zusammen?
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In Österreich setzen sich die Nebenkosten einer Mietwohnung üblicherweise aus folgenden Posten zusammen: 1. Betriebskosten: Kosten für Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Gebäudereinigung, Beleuchtung und Grundsteuer. 2. Heizkosten: Bei zentraler Heizung die Kosten für Wärme und Warmwasser. 3. Instandhaltungskosten: Beiträge für Reparaturen und Wartung des Gebäudes. 4. Verwaltungskosten: Honorare für die Hausverwaltung. Diese Kosten werden meist monatlich als Vorschuss bezahlt und einmal jährlich abgerechnet.
Gibt es jährliche Mieterhöhungen?
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Jährliche Mieterhöhungen in Österreich entstehen meist durch: 1. Indexanpassung: Viele Mietverträge sind an den Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt, wodurch die Miete entsprechend der Inflation steigt. 2. Betriebskostenerhöhung: Steigende Betriebskosten (z.B. Müllabfuhr, Wasser) werden auf die Mieter umgelegt. 3. Anpassung bei Richtwert- oder Kategorie-Mieten: Wenn der gesetzliche Richtwert steigt, kann die Hauptmiete angepasst werden. Mieterhöhungen müssen vertraglich vereinbart oder gesetzlich zulässig sein. Über solche Erhöhungen werden Mieter von uns immer rechtzeitig informiert.
Wie oft werden die Nebenkosten abgerechnet?
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In Österreich werden die Nebenkosten in der Regel einmal jährlich abgerechnet. Dabei erhält der Mieter eine Übersicht über die tatsächlich angefallenen Betriebskosten, Heizkosten und andere Nebenkosten. Zusätzlich werden die Nebenkosten monatlich als Vorschuss bezahlt , der auf den voraussichtlichen jährlichen Gesamtbetrag geschätzt wird. Nach der jährlichen Abrechnung wird dann festgestellt, ob der Mieter zu viel oder zu wenig gezahlt hat, was zu einer Nachzahlung oder Rückerstattung führen kann.
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Mietvertrag und Kündigung
Was sind die Bedingungen für die
Kündigung des Mietvertrags?
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Unbefristeter Mietvertrag: Der Mieter kann nach einem Jahr unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am letzten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen. Der Vermieter kann nur aus bestimmten Gründen, wie grober Vertragsverletzung oder Eigenbedarf, kündigen. Die Frist beträgt in der Regel drei Monate, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Befristeter Mietvertrag: Eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart. Nach Ablauf der Befristung kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt werden. Wurde im Vertrag eine vorzeitige Kündigung vereinbart (z.B. nach einem Jahr), kann der Mieter die Wohnung mit Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Allgemeine Hinweise: Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, und die gesetzlichen Fristen sind einzuhalten. In Sonderfällen ist eine fristlose Kündigung bei schwerwiegenden Gründen möglich.
Gibt es eine Mindestmietdauer?
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In Österreich gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestmietdauer für Mietverträge. Die Mietdauer wird in der Regel im Mietvertrag individuell festgelegt und kann sowohl befristet als auch unbefristet sein. Unbefristeter Mietvertrag: Hier gibt es keine Mindestmietdauer. Mieter können nach Ablauf eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monat en kündigen. Befristeter Mietvertrag: Die Befristung selbst bestimmt die Mietdauer. Eine typische Befristung könnte z. B. drei Jahre betragen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mietvertrag entweder verlängert oder mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Kann ein Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden?
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In Österreich kann ein Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Bei unbefristeten Mietverträgen hat der Mieter in der Regel das Recht, nach einem Jahr in der Wohnung mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Bei befristeten Mietverträgen ist eine vorzeitige Kündigung normalerweise nicht möglich, es sei denn, es gibt eine spezielle Klausel im Vertrag, die dies erlaubt. In bestimmten Fällen, wie bei schweren Mängeln oder gesundheitlichen Gefahren, kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter fristlos kündigen. Es ist wichtig, die jeweiligen vertraglichen Regelungen zu beachten.
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Wohnungsausstattung und Zustand
Sind die Wohnungen möbliert oder unmöbliert?
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Unsere Wohnungen sind jeweils mit einer hochwertigen Einbauküche ausgestattet und können bei Besichtigungen möbliert präsentiert werden. Diese Möbel dienen der Veranschaulichung und ermöglichen Ihnen als potenziellen Mieter einen besseren Eindruck von Ihrem zukünftigen Zuhause. Auf Wunsch können Sie diese Möbel von uns zum Originalpreis erwerben.
Wie alt sind die Geräte (z.B. Heizung,
Kühlschrank, Waschmaschine) ?
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Das Alter der Geräte und Ausstattungen kann variieren, abhängig von dem Zeitpunkt, zu dem sie gekauft und installiert wurden, sowie von der Pflege durch die Vormieter. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wer ist für die Reparaturen und Wartungen zuständig?
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Der Vermieter ist in der Regel für die Instandhaltung der Wohnung sowie für größere Reparaturen verantwortlich. Dazu zählen: Reparaturen an der Heizung, Instandhaltung von Sanitäranlagen, Reparaturen am Gebäude (z. B. Dach, Fassade), Behebung von Mängeln, die die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigen Der Mieter hingegen ist für die Pflege und Ordnung der Wohnung zuständig und muss kleinere Reparaturen durchführen, die durch den normalen Gebrauch entstehen. Dazu gehören: Austausch von Glühbirnen, Behebung kleinerer Mängel (z. B. tropfender Wasserhahn), Pflege der Wohnungseinrichtungen oder auch die Wartungen bei Klimaanlagen. Von Mieter verursachte gröbere Schäden müssen vom Mieter selbst getragen werden.
Gibt es einen Wartungsservice für Notfälle?
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Informationen zu den Notfallkontakten finden im Bereich "Notfälle" auf unserer Website. Hier finden Sie alle Informationen zu Notfallkontakten, die wir für Sie bereitstellen, bzw. die in Österreich und in Ihrer unmittelbaren Umgebung vorhanden sind.
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Hausordnung und
Gemeinschaftsbereiche
Gibt es eine Hausordnung, die ich beachten muss?
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Zu jeder unserer Liegenschaften gibt es eine Hausordnung, die speziell auf die Wohnimmobilie zugeschnitten ist. In dieser Hausordnung finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie vor sowie während Ihres Mietverhältnisses wissen müssen. Die Hausordnung wir Ihnen von uns persönlich überreicht, in Ausnahmefällen auch per Mail gesendet, und gibt Ihnen schon vor Ihrer Miete einen detaillierten Einblick. Bei Fragen zur Hausordnung bitten wir Sie uns zu kontaktieren, um Unklarheiten vorweg zu beseitigen.
Wie werden Gemeinschaftsbereiche
(z.B. Flure, Garten) gepflegt?
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Die Gemeinschaftsbereiche unserer Liegenschaft werden regelmäßig von unseren professionellen Reinigungsfirmen sorgfältig gepflegt und instand gehalten. Dabei wird auf eine gründliche Reinigung und Hygiene in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen und Flächen, wie beispielsweise Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Aufzüge und Flure, geachtet. Unser Ziel ist es, durch diese kontinuierliche Pflege ein sauberes, gepflegtes und angenehmes Wohnumfeld für alle Bewohner zu gewährleisten. Wir legen besonderen Wert auf Sauberkeit, um den hohen Standard in den Gemeinschaftsbereichen langfristig sicherzustellen.
Sind Haustiere erlaubt? Wenn ja, gibt es Einschränkungen?
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Haustiere sind in unseren Mieteinheiten grundsätzlich gestattet. Allerdings ist es für alle Mieterinnen und Mieter verpflichtend, vor dem Einzug einen Haustierantrag auszufüllen. Dieses Verfahren wurde im Jahr 2024 eingeführt und gilt auch für bestehende Mieter, die bereits ein Haustier in der Wohnung halten. Der Antrag dient dazu, die Sicherheit in unserer Liegenschaft zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf Hunde.
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Sicherheits- und Zugangs Fragen
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Wie funktioniert das Zugangssystem (z.B. Schlüssel, Codes)?
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In all unseren Liegenschaften erfolgt der Zugang grundsätzlich über Schlüssel; in einigen Objekten steht Ihnen zusätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, das Gebäude mittels eines Zugangschips zu betreten. Sie erhalten bei Einzug einen Schlüssel, der sowohl für Ihre Wohnungstür als auch für den Zugang zur Liegenschaft dient. Darüber hinaus erhalten Sie einen zweiten Schlüssel für Ihren Briefkasten sowie einen Ersatzschlüssel. Sollten Sie weitere Schlüssel benötigen, können diese auf Wunsch angefertigt werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen separat in Rechnung gestellt.
Gibt es einen Sicherheitsdienst
oder Überwachungskameras?
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Einige unserer Liegenschaften sind mit modernen Sicherheitssystemen ausgestattet, die auch Überwachungskameras umfassen. Diese Systeme dienen dem Schutz der Bewohner und tragen zur Sicherheit in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen bei.
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Parkmöglichkeiten
Gibt es Parkplätze für Mieter?
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Zu jeder Wohnung stehen ein bis zwei Parkplätze zur Verfügung, die entweder im Mietvertrag inkludiert oder auf Wunsch separat bei uns angemeldet werden können.
Sind diese kostenpflichtig oder kostenlos?
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Die von Mietern angemieteten Parkplätze sind stets kostenpflichtig und werden monatlich abgerechnet. Für Besucher stehen jedoch bei einigen unserer Liegenschaften ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung, die für eine begrenzte Zeit kostenfrei genutzt werden können.
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Lage und Umgebung
Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?
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Die genaue Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel für jede Liegenschaft teilen wir Ihnen gerne persönlich mit. Vorab können wir jedoch bereits bestätigen, dass unsere Immobilien über eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr verfügen und/oder sich in zentralen Lagen befinden, die Ihnen alle notwendigen Einrichtungen und Annehmlichkeiten für den täglichen Bedarf bieten.
Gibt es Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe?
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Unsere Liegenschaften befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten und anderen Geschäften, die Sie entweder zu Fuß oder innerhalb von fünf Minuten mit dem Auto erreichen können.
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Energieeffizienz und Heizkosten
Wie wird die Wohnung beheizt?
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Unsere Wohnungen sind in der Regel mit modernen Fußbodenheizungen ausgestattet, die für eine angenehme und gleichmäßige Wärme sorgen. In älteren Objekten kann die Beheizung auch über klassische Heizkörper erfolgen.
Gibt es Informationen über den Energieverbrauch?
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Für alle unsere Wohnungen steht ein gültiger Energieausweis zur Verfügung. Dieser enthält Informationen über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes.
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Zusätzliche Dienstleistungen
Gibt es Zusatzangebote wie einen Reinigungsdienst
oder Gartenpflege?
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In den allgemeinen Bereichen der Liegenschaft kümmern sich ein Reinigungsdienst sowie ein Gartenpflege-Service um die Instandhaltung. In den Mietwohnungen und in den zugehörigen Gärten sind die Mieter jedoch selbst für die Reinigung und Pflege verantwortlich.
Wie funktioniert die Müllentsorgung?
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Der Müll, der in Ihrer Wohnung anfällt, wird getrennt in verschiedenen Mülltonnen gesammelt. In jeder Liegenschaft stehen unterschiedliche Tonnen zur Verfügung, in denen Sie den getrennten Müll sorgfältig entsorgen können. Wir bitten Sie, die Mülltrennung verantwortungsvoll durchzuführen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
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Kommunikation mit dem
Vermieter
Wie erreiche ich Sie im Notfall?
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Im Notfall finden Sie die relevanten Notrufnummern auf unserer Website. Sollten Sie jedoch ein persönliches Gespräch mit dem Vermieter wünschen, können wir Ihnen die entsprechende Telefonnummer nach vorheriger Abstimmung zur Verfügung stellen.
Wie schnell kann ich mit einer Antwort auf meine
Anfrage rechnen?
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Wir sind stets bemüht, Ihre Anfragen so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Stunden eine Antwort von uns. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es in Einzelfällen aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens oder komplexerer Anliegen zu geringfügigen Verzögerungen kommen kann. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir unser Bestes tun, um Ihnen schnellstmöglich weiterzuhelfen und Ihnen eine zufriedenstellende Rückmeldung zu geben.